Unions-Ministerpräsidenten nicken radikale Solarkürzungen ab
Die Kürzungen bei der Solarenergie fallen noch höher aus als im Gesetzentwurf vorgesehen.
Die Unions-Ministerpräsidenten sind umgefallen und haben die radikalen Kürzungen der Minister Rösler und Röttgen abgesegnet und teilweise sogar verschärft.
Die jährliche Degression soll jetzt bis zu 29 Prozent (bisher waren 24 Prozent vorgesehen) betragen. Die Kürzungen sollen bis zu 37 Prozent betragen. Kleine Anlagen sollen künftig nur noch 80 Prozent ihres Stromes vergütet bekommen (bisher waren 85 Prozent vorgesehen).
Die restlichen 20 Prozent bzw. 10 Prozent Solarstromerzeugung unterliegen einem Vermarktungszwang und führen zu weiteren Vergütungskürzungen. Der Vermarktungszwang führt zu einem teilweisen Ausstieg aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Ausgenommen von der Vermarktungspflicht werden ausgerechnet die großen Anlagen oberhalb der Ein-Megawatt-Grenze. Von Hausbesitzern wird aber erwartet, dass sie sich um die Vermarktung des Solarstroms selbst kümmern. Die Bürgerinnen und Bürger, Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter haben bei dieser Regierung offensichtlich keine Lobby.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass sich die Unions-Ministerpräsidenten mit Erfolg für ihre eigenen Interessen sowie für die der großen Anlagenbesitzer eingesetzt haben. Die kleinen Anlagenbetreiber und Handwerker müssen hingegen schauen wo sie bleiben, ebenso wie die Solarindustrie, die weiterhin unter Herstellungspreisen verkaufen müssen, um noch Anlagen absetzen zu können.
- Änderungsantrag der Koalition
- Aktualisierten Fragen & Antwortpapier von Hans-Josef Fell
- Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung vom 21.03.2012
- Videoaufzeichung der Ausschussanhörung
Quelle
Hans-Josef Fell MdB 2012Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen