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Verbesserte Förderbedingungen für Erneuerbare Wärme

Endlich eine positive politische Nachricht für die Erneuerbaren Energien in Deutschland.

Über Jahre hinweg stagnierte der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor. So kam der Anteil der Erneuerbaren Wärme bis heute nicht über 10% hinaus – viel zu wenig, um selbst die schwachen deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Genau dies hat nun wohl die Bundesregierung im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Paris im kommenden Dezember bewegt, längst überfällige Reformen im Wärmesektor anzustoßen. Im sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) wurden nun substanzielle Verbesserungen vorgenommen. 

Es bleibt nun zu hoffen, dass auch tatsächlich Hausbesitzer und Unternehmen zügig ihre Heizungsanlagen auf die vielfältigen Möglichkeiten der Erneuerbaren Energien umrüsten. Ob dies gelingt ist zumindest fraglich, weil die Bundesregierung noch immer auch an der Förderung der Brennwerttechnik der Erdöl- und Erdgasheizungen festhält. Damit werden CO2-emittierende Heizungsanlagen sogar weiterhin noch mit Steuergeldern gefördert. 

Sobald die verbesserten Förderbedingungen im MAP tatsächlich zu deutlich höherer Investitionstätigkeit führen, müsste die Bundesregierung auch die bereitgestellten Fördermittel erhöhen. Ansonsten droht ein Stopp der Förderungen mitten im laufenden Jahr, wie öfter in den letzten Jahren geschehen, wenn die Nachfrage nach Fördergeldern die bereitgestellten Haushaltsmittel überstiegen. Leider hatte die Bundesregierung die Haushaltsmittel für das MAP im Jahre 2015 gegenüber 2014 sogar gesenkt.

Eine kurze Übersicht der wichtigsten Verbesserungen

Generell werden höhere Fördersätze gewährt und neue innovative Anwendungen aufgenommen. Für fast alle Technologien und Sparten haben sich die Fördermöglichkeiten verbessert. Jeder Hauseigentümer kann damit die für ihn passende Lösung z. B. mit Solarthermie, Wärmepumpen, Pellets- und andere Bioenergieheizungen finden und sinnvoll in die Zukunft investieren. Auch für größere Erneuerbare-Wärme-Projekte wie Geothermieanlagen, Wärmenetze und Prozesswärme haben sich die Förderbedingungen verbessert. Zudem können nun KMU und größere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen.

Die aktuelle Novelle bringt insbesondere folgende Neuerungen:

  • Deutlich erhöhte Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten.
  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
  • Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
  • Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert.
  • Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung.
  • Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
  • Die 1.000 m²-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
  • Eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung wird zum ersten Mal eingeführt.
  • Die Prozesswärme wird auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert.
  • Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird.
  • Die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen ist auch förderfähig.
  • Es wird ein Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen eingeführt.
  • Einmalig kann ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.
  • Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe möglich.
  • Der Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien muss jetzt vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und nicht wie bisher nach Realisierung der Maßnahme.

Bis zum Herbst sollen im Rahmen der Effizienzstrategie Gebäude (ESG) auch die noch vorhandenen weiteren Verbesserungsmöglichkeiten im MAP (Förderung von Luft-Wärmepumpen, Speichergrößen bei Bioenergieheizungen, Wärmebelegdichten bei Wärmenetzen) diskutiert werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWi oder in den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015.

Quelle

Hans-Josef Fell 2015 Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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