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Zehn EU-Länder überfischen Bestände

Kampf gegen Überfischung: Europäische Union gibt Kürzungen der Fangquoten für 2014 bekannt.

Zehn Mitgliedstaaten, die erklärt haben, im Jahr 2013 ihre Fangquoten überschritten zu haben, müssen 2014 eine Kürzung ihrer Fangquoten für die betreffenden Bestände hinnehmen. Die Kommission gibt an, dass diese jährlich erfolgenden Kürzungen die Schäden, die den im Vorjahr überfischten Beständen zugefügt wurden, umgehend ausgleichen und eine nachhaltige Nutzung gemeinsamer Fischereiressourcen durch die Mitgliedstaaten gewährleisten. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr ging die Zahl der Kürzungen um 22 % zurück.

Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, erklärte: „Wenn wir Überfischung ernsthaft bekämpfen wollen, müssen wir uns strikt an die Vorschriften halten, und das schließt ein, dass die Fangquoten eingehalten werden. Ich freue mich, dass wir im Jahr 2013 offenbar in Bezug auf die Einhaltung der Quoten bessere Arbeit geleistet haben als in den Vorjahren. Damit aber in ganz Europa gesunde Fischbestände gewährleistet sind, sind effiziente Kontrollen erforderlich, um die Vorschriften an Ort und Stelle durchzusetzen.“

Hintergrund

Die diesjährigen Quotenkürzungen betreffen Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich sowie 45 Fischbestände. Die Quotenkürzungen gelten für dieselben Bestände, die im Vorjahr überfischt wurden, wobei bei kontinuierlicher Überfischung, einer Überfischung von mehr als 5 % oder der Überfischung eines Bestands, für den ein Mehrjahresplan gilt, zusätzliche Abzüge vorgenommen werden.

Sollte ein Mitgliedstaat jedoch über keine Fangquote zum Ausgleich für die Überfischung verfügen, so werden die entsprechenden Mengen von einem anderen Bestand in demselben geografischen Gebiet abgezogen. Dabei wird berücksichtigt, dass es Rückwürfe in gemischten Fischereien zu vermeiden gilt. Die Kürzungen bei anderen Beständen werden in Absprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten beschlossen und später in diesem Jahr in einer separaten Verordnung veröffentlicht. Ist andererseits die verfügbare Quote nicht ausreichend, um die genannten Kürzungen in vollem Umfang vorzunehmen, werden die Restmengen auf das folgende Jahr übertragen.

Rechtsgrundlage für die Kürzungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009. Darin wird die Kommission ermächtigt, Abzüge von künftigen Quoten der Mitgliedstaaten vorzunehmen, die ihre Quoten überfischt haben. Um die Nachhaltigkeit der Bestände sicherzustellen, werden dabei bestimmte Multiplikationsfaktoren gemäß Artikel 105 Absätze 2 und 3 der Verordnung angewandt.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace mahnt schon seit Jahren an, die Fangquoten drastisch zu verringern. Um besonders stark durch Überfischung bedrohte Arten zu entlasten, gibt die Umweltschutzorganisation jedes Jahr den Einkaufsratgeber für Speisefisch heraus

Weitere Informationen

Die vollständige Liste der Kürzungen 2014

Die vollständige Liste der Kürzungen 2013

Quelle

Europäische Kommission 2014


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