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Zu viel Regulierung erhöht die Sanierungskosten

Politik muss Ausgleich für einkommensschwache Haushalte schaffen.

Vor allem finanzielle Gründe bremsen die energetische Gebäudesanierung. Insbesondere Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen belastet die von der Bundesregierung geforderte energetische Sanierung von Wohngebäuden finanziell, vor allem wenn der Einsatz bestimmter Technologien oder Energien bei der Sanierung vorgeschrieben wird. Zu diesen Ergebnissen kommt eine gemeinsam vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) und dem Forschungscenter Betriebliche Immobilienwirtschaft an der Technischen Universität Darmstadt (FBI) erstellte Studie, die gestern in Berlin vorgestellt wurde.

Bis zum Jahr 2050 sollen im Wohngebäudebereich 80 Prozent der Primärenergie eingespart werden, so die ehrgeizig formulierten Ziele der Bundesregierung. Der dazu im Konzept aus dem Jahr 2010 angekündigteSanierungsfahrplan liegt allerdings bislang nicht vor. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) ließ daher zwei Sanierungsfahrplan-Szenarien prüfen und daraus die Studie „Energetische Gebäudesanierung in Deutschland“ erstellen. „Die Studie zeigt, dass sich bei Fortführung aktueller Trends in Kombination mit den Leitlinien der Bundesregierung der Primärenergieverbrauch bis 2050 um maximal 64 Prozent reduzieren lässt“, berichtete Anna Hoier vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik. Wolle man aber das hoch gesteckte Einsparziel von 80 Prozent erreichen, seien bei der energetischen Gebäudesanierung deutlich größere Anstrengungen als bisher notwendig. Dann müssten alle bisher nicht gedämmten Bauteile der Gebäudehüllen, die älter als 50 Jahre sind, auf hohem Niveau gedämmt und energetisch hochwertige Fenster eingesetzt werden, sowie verstärkt erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung zum Einsatz kommen, so die Studie.

In der Studie wurden alternative Sanierungsfahrpläne verglichen, die auf unterschiedlichen staatlichen Regulierungsansätzen beruhen: Einem technologieoffenen und einem technologiegebundenen Ansatz. Bei ersterem können Gebäudeeigentümer die Energieeinsparmaßnahmen und die Zeitpunkte der Investitionen frei wählen, solange die vorgegebenen Ziele am Ende erreicht werden. Beim technologiegebundenen Ansatz dagegen schreibt der Gesetzgeber Eigentümern die Art der Maßnahmen, deren zeitliche Umsetzung und den Grad der Nutzung erneuerbarer Energien vor.

Den kompletten Artikel finden Sie hier

Quelle

EnBauSa GmbH | Nicole Allé 2013

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