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Zukunftsanwälte für die nächsten Generationen

Helmut Kohl hat mal gesagt: „Ein Politiker ist, wer an die nächste Wahl denkt, ein Staatsmann, wer an die nächste Generation denkt.“ Doch in der heutigen Politik haben die Ungeborenen in den Parlamenten keine Anwälte – weder, wenn es um Klimaschutz oder um die Energiewende geht noch in der Rentenpolitik. Siehe die derzeitige Politik der großen Koalition in Berlin.

Sie versagt beim Klimaschutz und in der Rentenpolitik. Unser demokratisches Wahlsystem ist  so organisiert, dass die gewählten Politiker immer nur an die nächste Wahl, aber kaum an die nächsten Generationen denken.

Hilfreich im Sinne einer wahrhaft inspirierten Zukunftspolitik könnte der Vorschlag des Mannheimer Wirtschaftsethikers Bernward Gesang sein, den er am 28. Mai 2014 in der Süddeutschen Zeitung vorstellte. Professor Gesang will unsere fundamentale politische Systemkrise mit Hilfe eines demokratisch legitimierten Zukunftsbeauftragten in allen Parlamenten lösen.

Dieser sollte ein Veto-Recht bei Gesetzen haben, die auf Kosten der Zukunft gehen – ähnlich wie der „High Commissioner for Future Generations“ es künftig bei der UNO haben soll. Es gibt ja auch Frauenbeauftragte und Wehrbeauftragte im Deutschen Bundestag.

Bei der UNO setzt sich die Bundesregierung für einen Zukunftsbeauftragten ein, aber zuhause oder in der EU fehlt ihr dazu noch der Mut dazu. Ist eine parlamentarische Zukunftsinstitution eine Utopie?

In Israel und Ungarn gibt es bereits solche für eine Legislaturperiode gewählten Zukunftsanwälte oder – Anwältinnen. Sie haben das Recht, Gesetzesinitiativen oder Volksentscheide zu initiieren, Informationen einzusehen und diese an die Öffentlichkeit weiterzuleiten.

Sie wären auch bei uns eine Erweiterung und Vertiefung der Demokratie. Die Zukunftslobby würde gestärkt und die übermächtige Gegenwartslobby etwas geschwächt.

Quelle

© Franz Alt 2014

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