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Biodiversitäts-PV verbindet Energiewende mit Artenvielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft

Ab 2026 sollen pro Monat im Schnitt rund ein Gigawatt an neuen Solarparks entstehen – so sieht es der Plan im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat einen Vorschlag erarbeitet, wie dieser Ausbau mit Akzeptanz in den Kommunen, hoher Naturverträglichkeit und einer nachhaltigen Landwirtschaft einhergehen kann. Um zum neuen Standard zu werden, muss Biodiversitäts-PV dafür im EEG und im Agrarrecht verankert werden. Das Solarpaket 1 sollte die Voraussetzungen dafür schaffen.

„Unser Anspruch als Branche ist es, Artenvielfalt, Landwirtschaft und die Erzeugung erneuerbarer Energien auf einer Fläche zu vereinen. Für den bevorstehenden Boom an neuen Solarparks muss Biodiversitäts-PV zum neuen Standard werden. Wir wollen die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Photovoltaik zur Landwirtschaft passt, die Biodiversität erhöht und damit die Akzeptanz vor Ort hoch ist. Schon im Solarpaket 1 sollte Biodiversitäts-PV im EEG definiert und im Segment 1 des EEG zuschlagsfähig werden, damit 2024 die ersten Projekte vergeben werden können. Die Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex haben einen konkreten Umsetzungsvorschlag entwickelt. Unser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und hat den weiteren Vorteil, dass er ebenso für PPA-Solarparks nutzbar ist”, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. 

Nachgewiesener Mehrwert für den Artenschutz 

Biodiversitäts-PV umfasst Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Dazu zählen zum Beispiel ein breiter besonnter Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen. In Biodiversitäts-PV-Anlagen erfolgen außerdem weder Düngung noch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, dafür aber eine schonende Flächenpflege ohne Mulchen. „Wird Biodiversitäts-PV zum Standard, werden jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert – für mehrere Jahrzehnte und ohne, dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz gesichert werden müssen“, so Busch. 

Biodiversitäts-PV löst bestehende Hemmnisse für Landwirte 

Zugleich ist Biodiversitäts-PV hochattraktiv für Landwirte: Während bei klassischen Solarparks Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren gehen, bleibt der Status als „landwirtschaftliche Fläche“ bei der Biodiversitäts-PV erhalten. Die Flächen gehen in eine Art “Zeitkapsel” und deren auf hohe Artenvielfalt ausgerichtete Pflege gilt weiterhin als hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung. Es besteht weiterhin ein Anspruch auf GAP-Leistungen nach EU-Recht. Mit der Biodiversitäts-PV könnten zudem Landwirtschaftsbetriebe auf den artenreichen Solarparkflächen ihren Vorgaben zur “Stilllegung” nachkommen, d.h. die Flächen aus der Nutzung zu nehmen. Über den Nachweis von Kennarten wird der Erfolg kontrolliert. Gleichzeitig wird durch den bne-Vorschlag ein wesentliches weiteres Hemmnis für neue Solarparks abgebaut: Hofübergaben und die steuerliche Einordnung von Solarparkflächen werden durch den rechtlichen Status als landwirtschaftliche Fläche einfacher. Für Bestandssolarparks und mit Blick auf aktuelle Planungen sollte zusätzlich das Bewertungsgesetz geändert werden, um den Übergang zum neuen Standard zu vereinfachen. Vorschläge hierfür hat der bne im vergangenen Jahr vorgelegt. In Summe werden in den Landwirtschaftsbetrieben Risiken vermindert, wenn Solarparkflächen entstehen und artenreich entwickelt werden.    

Solarpaket 1: Biodiversitäts-PV für 2024 auf den Weg bringen

„Die Bundesregierung sollte jetzt im Solarpaket 1 alles dafür tun, damit Biodiversitäts-PV schnell Realität wird“, erklärt Busch. Notwendig sind eine einfache Definition und die Ausschreibung im EEG. Die Bauart betreffende Kriterien können in einem Festlegungsverfahren durch die BNetzA zeitnah und eindeutig festgelegt werden. Schon 2024 könnten so die ersten Zuschläge für Biodiversitäts-PV vergeben werden. Parallel muss das Agrarrecht angepasst werden. Dazu reicht es, Biodiversitäts-PV als Variante der Agri-PV in die GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufzunehmen. So wird Biodiversitäts-PV sofort für alle Solarparks nutzbar, die entsprechend den Kriterien erbaut werden. Das gilt auch für förderfreie PPA-Projekte.

Quelle

Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) 2023

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