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EEG-Novelle: Dringend benötigte Regelung für Altanlagen verabschiedet

Die Erweiterung der Ausbaumengen und weitere Beseitigung von Hemmnissen müssen folgen

„Der Fortgang einer erfolgreichen Energiewende und von Klimaschutz wird entscheidend davon abhängen, ob und wie es gelingt, bestehende Hemmnisse beim Ausbau Erneuerbarer Energien abzubauen und weitere Maßnahmen für einen beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien einzuleiten. Hierfür sind sowohl das EEG als auch flankierende Rahmenbedingungen zentrale Voraussetzungen.

Folgerichtig hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Kabinettsbeschluss über die EEG-Novelle eine Protokollnotiz abgegeben, mit der sie sich inhaltlich von dem Gesetzentwurf distanzierte. Zugleich sah sie sich zur Zustimmung trotz Uneinigkeit in der Sache veranlasst, da nur über das dann einzuleitende parlamentarische Verfahren die dringend benötigten Rahmenbedingungen für Altanlagen (Ü20-Anlagen), die ab Anfang des kommenden Jahres nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, rechtzeitig vor Jahresende verabschiedet werden können.

Von Seiten des Koalitionspartners CDU/CSU wird seit Jahren auf eine Verlangsamung der Energiewende hingewirkt. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie ist zudem erkennbar, dass aus dem federführenden Wirtschaftsministerium insbesondere auf Erneuerbare Energien aus dem Ausland gesetzt wird und zur Wasserstoffgewinnung bis 2030 gerade einmal 14 Prozent aus regenerativen Quellen stammen soll.

In langwierigen und zähen Verhandlungen mit CDU/CSU ist es der SPD-Delegation nun gelungen, im parlamentarischen Verfahren zumindest für solche Handlungsbedarfe gesetzliche Einigungen zu finden, die noch in diesem Jahr dringend zu finden waren.

Vor allem für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen ist damit eine dringend benötigte Lösung gefunden worden. Ü20-Windkraftanlagen bekommen nun die Möglichkeit, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung (PPA-Verträge) länger am Netz zu bleiben. Bei Ü20-Solaranlagen entfällt die noch im Kabinettsentwurf vorgesehene Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert.

Auch für jüngere Anlagen wird der Verbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom günstiger. Stammt dieser aus Solaranlagen mit einer Leistung von höchstens 30 Kilowatt, werden künftig 30 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms jährlich komplett von der EEG-Umlage befreit. Diese Befreiung macht es für private Haushalte attraktiver, Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren.

Auch im Bereich des Mieterstroms, für Quartierslösungen und die finanzielle Beteiligung von Kommunen wurden wertvolle Verbesserungen erreicht. Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 km betroffen sind, können zukünftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge erhalten. Zusätzlich wird die Gewerbesteuerzerlegung angepasst, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.

Dies darf aber nicht davon ablenken, dass in zentralen Fragen wie dem weiteren Ausbaupfad für Erneuerbare Energien oder der Erneuerung bestehender Windenergieanlagen (sog. Repowering) eine Neuregelung auf das kommende Jahr vertagt werden musste. Für diese als auch für weitergehende notwendige Maßnahmen konnte lediglich eine Einigung in Form eines Entschließungsantrages erreicht werden, mit dem die Bundesregierung und damit Peter Altmaier als zuständiger Minister aufgefordert wird, Gesetzesentwürfe vorzulegen.

Auch einige der nun beschlossenen Regelungen sollten im Zuge der kommenden Novelle erneut überarbeitet werden. So ist zwar zu begrüßen, dass gegenüber dem Regierungsentwurf Solaranlagen erst ab 750 Kilowatt Leistung an Ausschreibungen teilnehmen müssen, selbst wenn die SPD sich für noch weitergehende Ausnahmen eingesetzt hatte. Völlig unzureichend jedoch ist, dass Solaranlagen mit einer Leistung von 300 bis 750 Kilowatt nur die Hälfte ihres produzierten Stroms gefördert bekommen, sofern sie nicht freiwillig an Ausschreibungen teilnehmen. Dies könnte aus Wirtschaftlichkeitsgründen zu einem faktischen Ausschreibungszwang für diese Anlagen führen. Diese de facto Erweiterung der Ausschreibungspflicht baut weitere Ausbauhemmnisse auf, statt den Ausbau zu erleichtern.

Das Drängen von CDU/CSU in mehr Ausschreibungen zeigt, dass nach wie vor eine Verlangsamung der Energiewende beabsichtigt oder in Kauf genommen wird, verbunden mit einer Konzentration auf wenige große Akteure. Hier muss eine Kehrtwende her: Der bisherige Erfolgsfaktor der Energiewende liegt in der Beteiligung vor Ort und in Akteursvielfalt. Eine erfolgreiche Energiewende muss eben hier ansetzen. In diesem Sinne müssen nun zügig die offenen gebliebenen Aufgaben in die gesetzliche Umsetzung.“

Als Initiatorin des ‚Sozialdemokratischen Energiewende-Appells‘, www.energiewende-appell.de, plädiert Nina Scheer mit inzwischen ca. 1600 MitunterzeichnerInnen für einen Kohleausstieg bis 2030 und einen zu beschleunigenden Ausbau und Umstieg auf Erneuerbare Energien. Zu weitergehenden Forderungen vgl. aktuell auch

Quelle

SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer ist Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Sie vertritt seit 2013 den Bundestagswahlkreis Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd, Schleswig-Holstein.

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