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© Depositphotos.com | Smileus | Eine Photovoltaik-Anlage verwandelt Sonnenlicht in Strom. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie sie funktioniert und was Sie für Planung und Installation wissen müssen.

Hürden für kleine Solaranlagen abbauen!

Verbändeappell zur Energiewende (EEG 2021): Zahlreiche – teils neue – Marktbarrieren behindern die Errichtung und den Weiterbetrieb von Solarstromanlagen und damit den Klimaschutz.

Ihre Beseitigung fordern nun 13 führende Bundesverbände aus dem Mittelstand, der Landwirtschaft, der Energie- und Immobilienwirtschaft, dem Handwerk sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz in einem gemeinsamen Appell an Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von über fünf Millionen Mitgliedern. In dieser Woche verhandelt der Bundestag über die Ausgestaltung eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der vorliegende Gesetzesentwurf zum EEG 2021 sehe insbesondere für die Neuerrichtung und den Weiterbetrieb ausgeförderter kleinerer Solardächer neue Marktbarrieren vor, so die Kritik des Verbändebündnisses. Würden diese Hemmnisse nicht abgebaut, so werden diese „zur vorzeitigen Außerbetriebnahme tausender Solarstromanlagen führen, die Energiewende in deutschen Innenstädten und den Umstieg auf die Elektromobilität erschweren“.

Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf zum EEG 2021 versäume es, bestehende Hürden für den solaren Eigenverbrauch, für solare Quartierskonzepte und für Mieterstromprojekte abzubauen. Der Gesetzesentwurf verstoße gleich mehrfach gegen die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU, deren Umsetzung in nationales Recht noch in dieser Legislaturperiode vorgeschrieben ist.

Selbst- oder vor Ort verbrauchter Solarstrom solle bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowattpeak nicht finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden, so die übereinstimmende Forderung des Verbändebündnisses. Auf neue Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit solle verzichtet werden. Diese würden „unverhältnismäßige Betriebs- und Nachrüstkosten für die Anlagenbetreiber und eine Reduzierung des Photovoltaik-Zubaus“ verursachen. Die Notwendigkeit der Steuerbarkeit selbst kleinster Solarstromanlagen über ein intelligentes Messsystem existiere nicht.

Zu den Erstzeichnern des vom Bundesverband Solarwirtschaft initiierten Verbändeappells zählen der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Naturschutzring, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands, Haus & Grund Deutschland, Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Zentrale Immobilien Ausschuss sowie der Zentralverband des Elektrohandwerks.

Den Verbändeappell finden Sie hier

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 2020

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