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Rechtsgutachten gegen Verletzung des Pariser Klima-Abkommens

Ein Rechtsutachten in deutscher und englischer Sprache wird der Solarenergie-Förderverein Deutschland bei dem anerkannten Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten Prof. Dr. Felix Ekardt in Auftrag geben. Es soll voraussichtlich bis Weihnachten fertig gestellt sein.

Die Zielsetzung des Pariser Klimavertrages ist eine zeitnahe globale Dekarbonisierung. Der volle Vertragstext dafür ist nur wenigen Menschen bekannt und auch nicht leicht verständlich. So konnte es kommen, dass der jämmerliche Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung trotz gravierender inhaltlicher Abweichungen vom Pariser Klimavertrag immer noch den Eindruck erweckte, die Bundesregierung werde sich streng an den vereinbarten Vertrag halten.

Dass dies nicht der Fall ist, dass die Bundesregierung vielmehr einen Klimaschutzplan aufgestellt hat, der den Anforderungen des Pariser Abkommens bei weitem nicht genügt und dass sie dann die Befolgung des eigenen ungenügenden Planes auch noch durch die eigene Gesetzgebung sabotiert, stellt einen grotesken Völkerrechtsverstoß dar. In seiner Verlogenheit und Hinterhältigkeit übertrifft er die von Donald Trump offen angekündigte Kündigung des Pariser Abkommens.

Dieser Völkerrechtsverstoß muss nach unserer Überzeugung dringend durch ein Gutachten eines mit dem Völkerrecht und Umweltfragen vertrauten Juristen nachgewiesen werden!

Uns, die wir schon lange nach Möglichkeiten Ausschau halten, wie wir den himmelschreienden Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben, Gesundheit und das ökologische Existenzminimum vor das Bundesverfassungsgericht bringen können, hilft zunächst die Erkenntnis wenig, dass es sich um einen Völkerrechtsverstoß handelt, denn das Bundesverfassungsgericht ist nicht zuständig für Klagen gegen die Verletzung internationaler Verträge. Allenfalls könnte der Nachweis, dass die Bundesregierung gegen die international bekräftigte Bestätigung der IPCC-Warnungen verstößt, die Tatsachenfeststellung bei einer solchen Klage erleichtern. Das Gutachten könnte – falls es wider Erwarten doch zu einem Verfahren vor einem deutschen Gericht käme – aufzeigen, in wiefern die weltweit anerkannten IPCC-Warnungen nicht beachtet werden.

Aber es gibt sicher eine bessere Verwendung für solch ein Gutachten

Die Empörung unter den Ländern, die schon jetzt vom Klimawandel furchtbar gebeutelt werden – sei es, dass bei ihnen Wälder, Steppen und landwirtschaftliche Ernten vertrocknen und verbrennen oder dass die Küstenregionen immer öfter Überflutet werden – und die miterleben, wie die deutsche Automobilindustrie oder die Energiewirtschaften Deutschlands und Polens aus kurzsichtigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen den volkswirtschaftlich und existenziell für die Menschheit verheerenden Klimawandel weiter vorantreiben, ist groß. Außerdem gibt es in diesen schwer geschädigten Ländern keine Braunkohle- oder Automobil-Lobby, die die wirtschaftlich irrational agierenden Regierungen in Europa verteidigen würden. Deshalb gibt es vereinzelt schon heute Klagen in anderen Ländern, die entweder die eigenen Regierungen oder aber Regierungen und Unternehmen in den Industriestaaten zu einem deutlich ambitionierteren Klimaschutz zu verpflichten versuchen. Ein Erfolg solcher Klagen ist dort insgesamt eher denkbar, als er das aktuell in Deutschland und der EU ist.

Ein Rechtsgutachten aus Deutschland – einem der Kern- und Ursprungsländer des Fossilmissbrauchs – von einem anerkannten deutschen Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten in der Weltsprache Englisch erstellt, könnte zu internationalem Druck auf uneinsichtige Regierungen wie die deutsche führen.

Ein solches Gutachten könnte vier Dinge leisten:

  1. Es könnte weltweit zu der Erkenntnis beitragen, dass Deutschland, die EU und letztlich die meisten Staaten weltweit die Verpflichtung zu einer raschen Dekarbonisierung aus dem Paris-Abkommen eklatant verletzen.
  2. Es könnte international als Ermutigung und Unterstützung dabei wirken, völkerrechtlich oder politisch gegen Regierungen wie die deutsche vorzugehen mit dem Ziel, sie zur Berichtigung ihrer klimazerstörenden Gesetzgebung zu veranlassen.
  3. Seine deutsche Version könnte bei den Koalitionsverhandlungen für die neue Bundesregierung eine wichtige Rolle spielen.
  4. Seine deutsche Version könnte innenpolitisch als gewichtiges Argument des Bundesumweltministeriums im Abstimmungsverfahren mit den anderen Ministerien dienen.

Ein solches Gutachten in deutscher und englischer Sprache wird der Solarenergie-Förderverein Deutschland bei dem anerkannten Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten Prof. Dr. Felix Ekardt in Auftrag geben. Es soll voraussichtlich bis Weihnachten fertig gestellt sein.

Das Gutachten werden wir allen Interessenten auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung stellen.

Wir bitten dazu unsere Mitglieder und Freunde um Spenden für das notwendige Honorar.

Quelle

Solarenergie-Förderverein Deutschland 2017

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